Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist verabschiedet — was jetzt gilt
Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen. Der BIEF ordnet ein, was das Gesetz enthält und was es für Innenausbau- und Fertigbauunternehmen bedeutet.
Nach mehr als zwei Jahren politischer Debatte um die Wärmeversorgung von Gebäuden hat der Deutsche Bundestag am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat am selben Tag auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.
Was das Gesetz regelt
Im Kern vollzieht das GModG einen Kurswechsel bei der Heizungsregulierung. Die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt. An ihre Stelle tritt eine sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 müssen Heizungsanlagen schrittweise steigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe einsetzen — beginnend mit zehn Prozent und ansteigend auf 60 Prozent bis 2040. Technologieoffenheit ist damit das leitende Prinzip: Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, Holzheizungen ebenso.
Neu ist auch die Umsetzung zentraler Elemente der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Das GModG führt einen sogenannten Nullemissionsgebäude-Standard ein — Neubauten dürfen keinen fossilen CO₂-Ausstoß am Standort mehr verursachen. Die Effizienzklassen für Gebäude werden von der bisherigen deutschen Skala (A+ bis H) auf die europäisch harmonisierte Skala A bis G umgestellt.
Der für das Innenausbaugewerbe bedeutsamste neue Baustein ist die verpflichtende Ökobilanzierung über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern ihren Lebenszyklus-CO₂-Fußabdruck berechnen und offenlegen. Ab dem 1. Januar 2030 gilt diese Pflicht für alle Neubauten. Die Methodik wird über die DIN SPEC 91606 festgelegt.
Was das für die Branche bedeutet
Für Unternehmen des Innenausbaus, der Elementfertigung und des Fertigbaus ist die LCA-Pflicht das wichtigste Signal dieses Gesetzes. Holzbasierte Bausysteme binden Kohlenstoff über den gesamten Lebenszyklus — von der Herstellung bis zum Rückbau. Im Vergleich zu konventionellen Bauweisen lassen sich damit Treibhausgasemissionen um bis zu 56 Prozent reduzieren. Mit der gesetzlich verankerten Lebenszykluspflicht wird dieser Vorteil erstmals systematisch messbar — und damit auch in Ausschreibungen und Förderprogrammen vergleichbar.
Ebenfalls relevant: Der Serienbonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Zuge der parallel beschlossenen BEG-Reform ausgeweitet. Er gilt künftig auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE — bisher war er auf die Stufen 40 und 55 begrenzt. Das verbessert die wirtschaftliche Grundlage für serielle Sanierungskonzepte.
Wo aus Sicht des BIEF noch Handlungsbedarf besteht
Das GModG enthält die LCA-Pflicht — aber keine verbindlichen CO₂-Grenzwerte. Ohne Grenzwerte, die festlegen, welcher Lebenszyklus-Treibhausgas-Fußabdruck zulässig ist, bleibt die Bilanzierungspflicht eine Dokumentationsaufgabe ohne Lenkungswirkung. Frankreich hat mit der RE2020, Dänemark mit dem BR18 und die Niederlande mit dem MPG-System bereits gezeigt, wie verbindliche Grenzwerte in der Praxis funktionieren. Deutschland muss bis Anfang 2027 einen entsprechenden Fahrplan vorlegen. Der BIEF wird sich in diesen Prozess einbringen und sich für eine ambitionierte, praxistaugliche Ausgestaltung einsetzen.
Nicht umgesetzt wurde zudem ein verpflichtender Renovierungspass, wie ihn Artikel 9 der EPBD vorsieht. Für Betriebe, die Sanierungsmaßnahmen planen und umsetzen, wäre ein systematischer Gebäude-Sanierungsfahrplan eine wichtige Grundlage für die mittelfristige Projektentwicklung. Diese Lücke sollte im weiteren Gesetzgebungsprozess geschlossen werden.
Wie es weitergeht
Das GModG tritt in Stufen in Kraft. Die Heizungsregelungen gelten unmittelbar nach Verkündung im Bundesgesetzblatt — voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August 2026. Die EPBD-Regelungen, darunter die neuen Effizienzklassen und die LCA-Dokumentationspflicht, treten sechs Monate nach Verkündung in Kraft, also voraussichtlich im Februar 2027. Die eigentliche LCA-Nachweispflicht greift dann ab 2028 beziehungsweise 2030.
