Baupolitik mit Zeitplan und Fördermitteln – eine Einordnung aus Sicht des BIEF 

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag Anfang Mai ihren Fortschrittsbericht zur Baupolitik vorgelegt – und die Botschaft ist klar: Die Wende soll kommen, die Mittel sind bereit, und der Zeitplan steht. Für den BIEF ist das ein Anlass, die Entwicklungen einzuordnen und zu benennen, wo die Signale für unsere Branche positiv sind – und wo noch Handlungsbedarf besteht. 

Was die Bundesregierung meldet 

Die Zahlen, die die Bundesregierung vorlegt, sind beachtlich. Im Jahr 2025 wurden erstmals seit 2021 wieder mehr Baugenehmigungen erteilt: 238.500 Wohneinheiten, ein Plus von 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) hat 2025 Investitionen von über 13 Milliarden Euro angestoßen und mehr als 35.000 Wohneinheiten unterstützt. Für den sozialen Wohnungsbau sind in der Finanzplanung bis 2029 rund 23,5 Milliarden Euro Programmmittel vorgesehen. Die Städtebauförderung soll bis 2029 schrittweise verdoppelt werden. 

Parallel dazu gibt es einen konkreten Zeitplan für das Baurecht: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll am 20. Mai 2026 ins Kabinett – aus einer politischen Ankündigung wird damit ein terminierter Prozess. 

Was das für BIEF-Mitgliedsbetriebe bedeutet 

Öffentliche und geförderte Bauvorhaben bleiben ein zentraler Nachfragetreiber für die Unternehmen im BIEF. Die Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau und sozialen Wohnungsbau schaffen Auftragsvolumen – vorausgesetzt, die Betriebe kennen die Förderzugänge und können die damit verbundenen Anforderungen erfüllen. Wer Projekte vorbereitet oder begleitet, sollte Förderbedingungen, Kofinanzierung und zeitliche Taktung frühzeitig mitdenken. 

Besonders relevant: Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zum verstärkten Einsatz serieller und modularer Bauweisen als Instrument zur Kostensenkung und Beschleunigung. Das ist kein Randthema mehr – es ist ein politischer Kurs. Für die Unternehmen des BIEF, die genau hier ihre Kernkompetenz haben, ist das ein strukturelles Aufbruchssignal. 

Vergabebeschleunigungsgesetz: Licht und Schatten 

Ebenfalls Teil der baupolitischen Agenda ist das Vergabebeschleunigungsgesetz, das der Bundestag am 23. April 2026 beschlossen hat und das voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Für kleinere Mitgliedsbetriebe bringt es einen konkreten Vorteil: Die Direktvergabe-Schwelle wird auf 50.000 Euro angehoben, was öffentliche Aufträge ohne förmliches Vergabeverfahren ermöglicht und den bürokratischen Aufwand spürbar reduziert. Auch die Möglichkeit, Eignungsnachweise per Eigenerklärung zu erbringen, ist eine sinnvolle Erleichterung im Bieterprozess. 

Gleichzeitig bleibt der BIEF bei seiner kritischen Einschätzung: Die wesentlichen Beschleunigungsmaßnahmen des Gesetzes gelten ausdrücklich nur für Verkehrsinfrastruktur und Projekte aus dem Sondervermögen – der Wohnungsbau profitiert nicht. Und der Losgrundsatz, der serielle und modulare Gesamtvergaben strukturell erschwert, bleibt im Kern unangetastet. Das ist aus Sicht des BIEF der entscheidende strukturelle Hemmschuh für industrielle Bauweisen – und er bleibt bestehen. 

Wo die Baupolitik noch nachschärfen muss 

Die Richtung stimmt. Aber Fördermittel und Bekenntnisse zu seriellen Bauweisen allein reichen nicht aus, wenn die strukturellen Rahmenbedingungen nicht mitreformiert werden. Genehmigungsverfahren, die serielle Lösungen ausbremsen, Ausschreibungsstrukturen, die Vorfertigung und Modulbau benachteiligen, und fehlende Standards, die Planungssicherheit verhindern – das sind die Hemmnisse, die die Branche kennt und die auch durch großzügige Förderprogramme nicht verschwinden. 

Der BIEF begrüßt den politischen Aufbruch und sieht seine Mitgliedsunternehmen als Teil der Lösung. Die Kompetenz für industriellen Innenausbau, Vorfertigung und skalierbare Ausbauprozesse ist vorhanden. Was es jetzt braucht, sind Rahmenbedingungen, die diese Stärken im Wohnungsbau tatsächlich zum Einsatz bringen lassen. 

Der BIEF wird die weiteren Schritte der Bundesregierung – insbesondere den Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts am 20. Mai 2026 – konstruktiv-kritisch begleiten und die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen aktiv einbringen.