Die Europäische Kommission hat die delegierte Verordnung zu Leistungsklassen für das Brandverhalten von Bauprodukten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Rechtsakt war bereits am 13. Februar 2026 angenommen worden und wurde am 21. April 2026 veröffentlicht. Er tritt damit am 11. Mai 2026 in Kraft.
Mit der Verordnung werden Leistungsklassen für das wesentliche Merkmal „Brandverhalten“ im Rahmen der neuen Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 festgelegt. Ziel ist eine harmonisierte Grundlage für die Leistungsangabe von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt. Inhaltlich knüpft die Regelung weitgehend an das bestehende System der Euroklassen (A1–F) an und sorgt damit für Kontinuität für Hersteller und Anwender.
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Mit dem Inkrafttreten wird der Rechtsakt verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die konkreten Prüfverfahren werden künftig in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt, um Anpassungen flexibler zu ermöglichen.
