ILO-Übereinkommen 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt: Gesetz zur Ratifikation verabschiedet
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetz zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt und des dazugehörigen Protokolls von 2002 zugestimmt (s. Beschluss). Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf in 2. und 3. Lesung in der vom Bundeskabinett eingebrachten Fassung am 6. November 2025 verabschiedet (s. Beschlussempfehlung und Bericht).
Wesentlicher Inhalt
Ziel des Übereinkommens 155 ist es, eine Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes umzusetzen, durch die Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt reduziert werden. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung.
Bewertung
Das Übereinkommen gehört zu den Kernarbeitsnormen der ILO. Durch diese Ratifikation hat Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Damit wird auch zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesrepublik für die multilaterale und ordnungsbasierte Weltordnung einsteht.
Der deutsche Arbeitsschutz entspricht hohen Standards und setzt schon jetzt die Vorschriften des ILO-Übereinkommens 155 und des Protokolls von 2002 um. Dementsprechend weist die Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hin, dass eine Anpassung oder Änderung des nationalen Rechtsrahmens nicht erforderlich ist.
Hintergrund
Dass Deutschland das ILO-Übereinkommen Nr. 155 erst jetzt ratifiziert hat, lag nicht an inhaltlichen Defiziten im Arbeitsschutz. Vielmehr waren über Jahre föderale Zuständigkeitsfragen und rechtstechnische Bedenken ausschlaggebend, insbesondere mit Blick auf die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des Bundes für den Vollzug durch die Länder. Da der deutsche Arbeitsschutz die Anforderungen des Übereinkommens bereits seit Langem erfüllt, hatte die Ratifikation bislang keinen praktischen Regelungsmehrwert. Mit dem jetzigen Schritt setzt Deutschland vor allem ein ordnungspolitisches und multilaterales Signal.
