Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/52 erstmals einen verbindlichen EU-Rahmen für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials (Life Cycle Global Warming Potential – GWP) von Gebäuden geschaffen. Künftig müssen die Lebenszyklus-Emissionen neuer Gebäude berechnet und im Energieausweis offengelegt werden. Grundlage ist die Gebäuderichtlinie EPBD.

Positiv aus Sicht der Holz- und Baustoffindustrie ist, dass die Verordnung ausdrücklich auf die Norm EN 15978 Bezug nimmt. Außerdem werden Aspekte wie CO2-Speicherung, Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Recycling berücksichtigt.

Wichtig ist zudem die vorgesehene Datenhierarchie: Vorrang sollen produktspezifische Daten aus harmonisierten Umweltproduktdeklarationen (EPDs) haben. Gleichzeitig erlaubt die Verordnung ausdrücklich auch Durchschnittsdaten für Produktgruppen (etwa Verbands-EPDs) sowie generische Daten und Standardwerte. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist dies entscheidend, da die Ökobilanzierung ohne Verbands- und Durchschnitts-EPDs vielfach kaum praktikabel wäre.

Gleichzeitig enthält die Verordnung Einschränkungen: Generische Daten und Standardwerte dürfen nur ergänzend eingesetzt werden und sollen auf „konservativen Annahmen“ beruhen. Entscheidend wird daher sein, dass KMU hierdurch nicht faktisch benachteiligt werden.

Kritisch ist zudem, dass die Verordnung den Mitgliedstaaten an vielen Stellen erhebliche Spielräume bei der nationalen Ausgestaltung einräumt, etwa bei Datenquellen, Standardwerten, Szenarien oder der Berücksichtigung einzelner Lebenszyklusphasen. Dadurch droht trotz eines gemeinsamen EU-Rahmens weiterhin nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Offen bleibt außerdem, wie biogener Kohlenstoff, Substitutionseffekte und Kaskadennutzung künftig national bewertet werden. Zudem erhöht der sehr umfassende Bilanzierungsansatz (einschließlich technischer Gebäudeausrüstung und externer Infrastruktur) die Komplexität der Berechnungen erheblich.

Das Arbeitsblatt ist hier abzurufen: OJ_L_202600052_DE_TXT