Ab dem 6. August 2026 gilt europaweit ein verbindlicher Formaldehyd-Grenzwert für Erzeugnisse im Rahmen der REACH-Verordnung. Damit entfällt der bisherige nationale Standard, und es gelten einheitliche Anforderungen für das Inverkehrbringen in der EU.

Das VHI_Infoschreiben_Formaldehyd_260430 gibt einen kompakten Überblick über die neuen Grenzwerte, Verantwortlichkeiten und praktischen Auswirkungen für die Branche.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch in unseren älteren Beiträgen in unserem HDH News Portal:

FORMALDEHYD: EU-Kommission präzisiert Auslegung von „Inverkehrbringen“

Neuer Leitfaden zur Messung von Formaldehydfreisetzungen und -konzentrationen

Europäisch einheitliche Emissionsklasse E05 Regelung für Formaldehyd endlich beschlossen