Mit der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) in Baden-Württemberg wird der Holzbau deutlich gestärkt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) hat eine aktualisierte Fassung der VwV TB erlassen und zugleich eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) als Technische Baubestimmung veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind am 12. Januar 2026 in Kraft getreten.

Besonders erfreulich sind die inhaltlichen Änderungen der VwV TB 2025/2, insbesondere die Aufhebung der bisherigen Größengrenzen für Nutzungseinheiten sowie Räume bzw. Raumgruppen bei der Anwendung der HolzBauRL.

In der VwV TB Baden-Württemberg heißt es hierzu (S. 57):

Abweichend von den Sätzen 9 bis 12 gelten für die Holzbauweise nach der HolzBauRL (ausgenommen die Festlegungen des Abschnitts 4.3 HolzBauRL) keine spezifischen Größengrenzen für Nutzungseinheiten sowie Räume bzw. Raumgruppen und besteht für Sonderbauten keine Einschränkung hinsichtlich einer bestimmungsgemäßen Nutzung für selbstrettungsfähige Personen.

Damit wird ein unbegründetes Hemmnis beseitigt. Die bisherige Sonderregelung für Holzbauten in der Gebäudeklasse 5 war vor allem im Objektbau ein echtes Hindernis. Da in jeder Bauweise brennbare Bauteile verwendet oder in der Nutzungsphase brennbare Materialien eingebracht werden können, ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Holzbau hier einer besonderen Regulierung unterworfen werden sollte.

Baden-Württemberg zeigt damit erneut, dass der Abbau technisch nicht gerechtfertigter Beschränkungen möglich ist und schafft mehr Planungssicherheit für mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise.

Zusatz: wichtiger Schritt bei der DIN 4102-4

Positiv ist außerdem, dass Baden-Württemberg im Rahmen der neuen VwV TB die Anwendung der DIN 4102-4:2016-05 weiterhin vorsieht, alternativ aber auch bereits die DIN 4102-4:2025-06 zugelassen wird. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zur Einführung der aktualisierten Brandschutznorm gelungen und stellt einen relevanten Fortschritt für die Praxis dar.

Fazit

Baden-Württemberg setzt mit der neuen VwV TB ein klares Zeichen für pragmatische, sachgerechte und zukunftsfähige Regeln im Holzbau. Dieses Beispiel sollte auch für andere Länder und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) richtungsweisend sein.