Am 17. und 18. Dezember 2025 passierte die reformierte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) die finalen politischen Hürden: Das Europäische Parlament stimmte dem überarbeiteten Verordnungstext am 17.12. mit breiter Mehrheit zu, der Rat der EU folgte einen Tag später mit nur einer Gegenstimme (Spanien) und zwei Enthaltungen (Belgien, Niederlande). Damit steht einer Veröffentlichung im Amtsblatt und dem Inkrafttreten drei Tage später nichts mehr im Wege.

Die zentrale Botschaft der Reform: Der Schutz der Wälder bleibt erhalten – aber die EUDR wird praxisnäher und besser handhabbar. So kommentierte die Berichterstatterin Christine Schneider:
„Der Kern der Verordnung bleibt unverändert. Wir schützen Wälder, die tatsächlich von Entwaldung bedroht sind, und vermeiden gleichzeitig unnötige Verpflichtungen in Gebieten, in denen keine solche Gefahr besteht.“

Wesentliche Punkte der Überarbeitung:

  • Verlängerung der Übergangsfrist um ein weiteres Jahr – neue Frist: 30. Dezember 2026
  • Keine zusätzliche Frist für Kleinst- und Kleinunternehmen im Holzsektor
  • Keine Änderungen am Rechtsstatus von EUTR-Produkten während der Übergangszeit
  • Aktualisierte FAQs und Leitlinien der Kommission sind für Anfang 2026 angekündigt

Der vollständige neue Text wurde bereits von der Kommission publiziert:
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/18/deforestation-council-signs-off-targeted-revision-to-simplify-and-postpone-the-regulation/