Die Europäische Kommission hat im Dezember zwei zentrale Begleitdokumente zur novellierten EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive; EPBD) veröffentlicht. Die beiden Mitteilungen konkretisieren einerseits die inhaltliche Umsetzung neuer EPBD-Vorgaben und geben andererseits Leitlinien zur kostenoptimalen Auslegung von Energieeffizienzanforderungen vor. Beide Dokumente sind nicht rechtsverbindlich, entfalten aber erhebliche praktische und politische Bedeutung für die nationale Umsetzung der EPBD in den Mitgliedstaaten.
Dokument 1: Auslegungshilfen zur neuen EPBD (C/2025/6438)
Mit der ersten Mitteilung legt die Kommission einen umfassenden Leitfaden zur Auslegung und praktischen Anwendung der neuen bzw. wesentlich geänderten EPBD-Vorschriften vor. Hintergrund ist, dass die Richtlinie die Kommission ausdrücklich verpflichtet, zu bestimmten Themenbereichen Orientierungshilfen zu geben.
Der Leitfaden behandelt unter anderem:
- die Abgrenzung fossiler Heizsysteme,
- den Aufbau von One-Stop-Shops für Gebäudeeigentümer,
- nationale Fahrpläne für Grenzwerte des gesamten Treibhauspotenzials (GWP) neuer Gebäude,
- die Berücksichtigung von Umgebungswärme in Energieberechnungen,
- Anforderungen an transparente Bauteile,
- sowie Aspekte der Brandsicherheit, etwa in Parkhäusern.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt zudem auf der Ausgestaltung von Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) für Nichtwohngebäude. Die Kommission betont hierbei ausdrücklich die Notwendigkeit, unterschiedliche Gebäudetypen differenziert zu betrachten (Nutzung, Größe, Bauweise oder klimatischen Bedingungen), um wirtschaftlich unsinnige oder technisch unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.
Dokument 2: Leitlinien zur kostenoptimalen Methodik (C/2025/6439)
Das zweite Dokument begleitet die neue Delegierte Verordnung (EU) 2025/2273, die die Methodik zur Bestimmung „kostenoptimaler“ Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden festlegt. Diese Methodik ist rechtlich verbindlich; die nun vorgelegten Leitlinien sollen ihre Anwendung erleichtern.
Kernpunkte sind:
- eine Lebenszykluskostenbetrachtung (Investitions-, Betriebs- und Ersatzkosten),
- der Vergleich unterschiedlicher Maßnahmenpakete hinsichtlich Kosten, Energie- und Emissionswirkung,
- die Verpflichtung, realistische Referenzgebäude zu definieren, die den tatsächlichen Gebäudebestand abbilden,
- sowie die klare Vorgabe, dass Mindestanforderungen nicht über das wirtschaftlich sinnvolle Niveau hinausgehen dürfen.
Ziel ist es ausdrücklich nicht, maximal technisch mögliche Standards durchzusetzen, sondern ökonomisch tragfähige Effizienzniveaus zu identifizieren und zur Grundlage nationaler Vorgaben zu machen.
Einordnung aus Sicht der Holzindustrie
Aus Sicht der Holzindustrie sind beide Dokumente grundsätzlich positiv zu bewerten. Sie enthalten mehrere wichtige Klarstellungen, die geeignet sind, einer Überregulierung insbesondere im Bereich von Produktionsgebäuden, Industriehallen und Lagerbauten entgegenzuwirken.
Besonders relevant sind:
- die klare Verankerung der ökonomischen Verhältnismäßigkeit als Leitprinzip,
- die ausdrückliche Empfehlung, Industrie- und Produktionsgebäude gesondert zu kategorisieren,
- sowie die Anerkennung, dass pauschale Anforderungen zu kostenineffizienten und sachlich nicht gerechtfertigten Maßnahmen führen können.
Für die Holzindustrie ist zudem zentral, dass sich die Effizienzanforderungen auf den energiebezogenen Gebäudebetrieb beziehen und prozessbedingter Energieeinsatz (bspw. Trocknung, Pressen oder Weiterverarbeitung) nicht indirekt über die Gebäudeanforderungen reguliert werden darf.
Insgesamt stärken die Leitlinien die Position, dass die EPBD kein Automatismus für immer schärfere Standards ist, sondern ein Rahmen, der wirtschaftliche Tragfähigkeit, technische Machbarkeit und Klimaschutz miteinander in Einklang bringen soll.
Ausblick: Nationale Umsetzung aktiv begleiten
Entscheidend wird nun sein, wie die EPBD in Deutschland umgesetzt wird. Die Kommissionsdokumente eröffnen Spielräume, die im nationalen Umsetzungsprozess genutzt werden sollten.
Es ist daher notwendig,
- die Definition von Gebäudekategorien und Referenzgebäuden mitzugestalten,
- auf eine realitätsnahe kostenoptimale Bewertung von Produktions- und Hallengebäuden zu drängen,
- nationale Sonderwege ohne tragfähige Kosten-Nutzen-Begründung kritisch zu begleiten,
- und die besondere Rolle des Holzbaus, einschließlich seiner klimapolitischen Vorteile über den gesamten Lebenszyklus, konsequent zu adressieren.
Die kommenden Monate der nationalen Umsetzung sind damit entscheidend, um sicherzustellen, dass die neuen Vorgaben praxisgerecht, wirtschaftlich und investitionsfreundlich ausgestaltet werden und den industriellen Holzbau nicht ausbremsen, sondern gezielt unterstützen.
Die beiden EU-Commision Noticessind hier zu finden:
