Zum 8. Januar 2026 wird die novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 allgemein anwendbar. Dadurch ergeben sich neue Regelungen für das ETA-Verfahren. Gleichzeitig können bestehende Technische Europäische Bewertungen (ETAs) und Europäische Bewertungsdokumente (EADs) in vielen Fällen noch wie gewohnt genutzt werden.
Was gilt also für die Übergangszeit zwischen „alter“ und „neuer“ Bauproduktenverordnung? Und worauf sollten Antragsteller achten?
Zu diesen Fragen hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) einen Fragenkatalog mit Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren zusammengestellt. Der Katalog soll nach und nach um weitere häufig gestellte Fragen ergänzt werden.
Die initiale Sammlung von Fragen & Antworten finden Sie hier: Übergangsregelungen für das ETA-Verfahren
Bild: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
