Am 12. Mai 2025 wurde die überarbeitete Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL 2024) offiziell verkündet. Die Fassung vom 24. September 2024 war zuvor auf der 145. Bauministerkonferenz im September 2024 beschlossen worden. Im Vergleich zur früheren Version (Oktober 2020) erweitert die neue Richtlinie die zulässigen Einsatzbereiche erheblich: Insbesondere wird nun die Holztafelbauweise auch ausdrücklich für Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugelassen. Damit soll das mehrgeschossige Bauen mit Holz weiter vorangebracht werden. Die Musterholzbaurichtlinie ist eine „notifizierte“ Muster-Vorschrift und darf überall dort angewendet werden, wo Landesbauordnungen dies erlauben. Sie ist bereits in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg anwendbar.

Baden-Württemberg plant Aufhebung der 400‑m²‑Grenze

Baden-Württemberg möchte weiterhin Vorreiter beim Bauen mit Holz sein. Der Entwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen sieht vor, die 400 m²‑Begrenzung aus der MHolzBauRL aufzuheben. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen, könnte er als Blaupause für die Fortschreibung der MHolzBauRL bzw. für Verwaltungsvorschriften der anderen Bundesländer dienen.

Berlin: Schneller‑Bauen‑Gesetz in Kraft

In Berlin wurde das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschlossen, um Bau- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Das Gesetz trat am 22. Dezember 2024 in Kraft und bündelt über 100 Änderungen in zahlreichen Bauvorschriften, um Planungs- und Genehmigungsverfahren (insbesondere für Wohnungsbauprojekte) deutlich zu straffen. Das Schneller‑Bauen‑Paket soll so insgesamt einen großen Beitrag zur Vereinfachung des Bauens leisten.