Das von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz wird seinem Anspruch, die Tarifbindung zu stärken, nicht gerecht. Im Gegenteil: In seiner jetzigen Form droht es, die Tarifbindung unattraktiver zu machen und sogar weiter zu schwächen. Besonders problematisch ist, dass selbst tarifgebundene Unternehmen gezwungen würden, zusätzlich fremde Tarifwerke zu übernehmen, wenn diese per Verordnung als maßgeblich erklärt werden.
Auswirkungen auf Unternehmen jeder Größe
Das von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz wird seinem Anspruch, die Tarifbindung zu stärken, nicht gerecht. Im Gegenteil: In seiner jetzigen Form droht es, die Tarifbindung unattraktiver zu machen und sogar weiter zu schwächen. Besonders problematisch ist, dass selbst tarifgebundene Unternehmen gezwungen würden, zusätzlich fremde Tarifwerke zu übernehmen, wenn diese per Verordnung als maßgeblich erklärt werden.
Erfahrungen mit Tariftreue auf Landesebene
Schon die bisherigen Tariftreue-Regelungen auf Landesebene haben in der Praxis immer wieder zu Problemen geführt. Ein zentrales Problem ist die Auswahl des „einschlägigen“ Tarifvertrages: In vielen Branchen überschneiden sich Geltungsbereiche oder unterschiedliche Tarifmodelle bestehen nebeneinander. Die Folge sind Unsicherheit, Rechtsstreitigkeiten und Wettbewerbsnachteile. Auf Bundesebene ist mit einer ganz ähnlichen Entwicklung zu rechnen – nur mit deutlich größerer Tragweite für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
Eingriff in die Tarifautonomie
Die vorgesehene Regelung greift tief in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ein. Anstelle der Sozialpartner sollen Ministerien entscheiden, welcher Tarifvertrag verbindlich ist. Damit wird ein zentrales Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft in Frage gestellt. Der BIEF kritisiert deshalb den Bundesrat, der heute die Chance verpasst hat, wichtige Änderungen an dem Gesetz zu verlangen, um die Tarifbindung nicht unattraktiv zu machen. Entgegen der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages, sollen bereits tarifgebundene Unternehmen nach wie vor von dem Gesetz betroffen sein.
Stellungnahme und politisches Engagement
Der HDH hat zu dem Gesetz eine ausführliche Stellungnahme erstellt und wird den weiteren Gesetzgebungsprozess eng politisch begleiten. Auch der BIEF wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Unternehmen gewahrt und die Tarifautonomie nicht ausgehebelt werden.
Der weitere Gesetzgebungsfahrplan
- Kabinettbeschluss & Gegenäußerung – 1. Oktober 2025
- Bundestag, 1. Lesung – 9. Oktober 2025
- Anhörung – 3. November 2025
- Bundestag, 2./3. Lesung – 6. November 2025
- Bundesrat, 2. Durchgang – 19. Dezember 2025